Widerständler Thomas Ammer zu Besuch am LMG

„Ich bereue nichts!“, antwortet Thomas Ammer, eine der führenden Persönlichkeiten des Jugendwiderstandes in den Anfangsjahren der DDR, auf die Frage eines Schülers des Lise-Meitner-Gymnasiums nach seiner Reue.

Er bereue es nicht, gegen ein System Widerstand geleistet zu haben, das ihm seine freie Meinungsäußerung verbot und ihm aufbürdete, „alles durch die Brille des Regimes zu betrachten“.

Er bereue es auch nicht, dass er auf Grund seines Widerstandes, den er durch Flugblätter oder aber mit Fahrradfarbe hektisch angebrachten Parolen an Brücken oder Güterwaggons bis hin zu einem Brandanschlag auf eine Schießanlage öffentlich machte, von der Stasi überführt und zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Dies alles, ohne eine direkte Rückmeldung der Bevölkerung erfahren zu haben.

Bescheiden und sachlich berichtete der 73-Jährige vor ca. 60 Schülern und Lehrern des Lise-Meitner-Gymnasiums am 23. September von seinen Motiven für den Widerstand sowie den Aktionen, deren Folgen und persönlichen Konsequenzen.
Die Schüler erhielten einen Einblick in die Selbstlosigkeit und den Mut, die für ein solches Aufbegehren und dem Einstehen für eigene Überzeugungen und Freiheitsrechte nötig sind.

Die Veranstaltung bildete einen weiteren Mosaikstein in der Reihe „Widerstand“ zur Ausbildung des sozialen Engagements, welches einen Teil des Schulprofils des LMGs darstellt. Nach der Podiumsdiskussion mit Günther Schabowski und Siegmar Faust im Jahr 2006, dem Vortrag von Hellmut Haasis über Georg Elser im vergangenen Jahr und nun dem Zeitzeugenbericht von Thomas Ammer rundet die vom Arbeitskreis „Weiße Rose“ erarbeitete Ausstellung über die Widerstandsgruppe „Weiße Rose“ im November die Veranstaltungsreihe ab.

Die SchülerInnen erhalten damit die Möglichkeit, sich mit dem der Demokratie zu Grunde liegenden Widerstandsrecht vertraut zu machen und sich bewusst zu werden, dass Versammlungsfreiheit oder freie Meinungsäußerung Rechte darstellen, die nicht selbstverständlich sind und die es zu bewahren gilt.

Gerade die aktuelle Auseinandersetzung um „Stuttgart 21“ zeigt, dass diese demokratischen Grundrechte im Umgang des Staates mit den Bürgern respektiert werden sollten und keinesfalls verloren gehen dürfen.